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Frühdefibrillation

Kampf dem plötzlichen Herztod durch Frühdefibrillation mit einem automatischen externen Defibrillator (AED)

Foto: Wiederbelebungsmaßnahmen mit Frühdefibrillation.
Foto: DRK

Der plötzliche Herztod ist in Deutschland die Todesursache Nummer eins außerhalb von Krankenhäusern. Pro Jahr sterben in Deutschland mehr als 100.000 Menschen an plötzlichem Herzversagen. Diese Todesform übersteigt die Häufigkeit des Verkehrsunfalltodes um das 12fache. Moderne Technik und ein aktuelles Ausbildungsprogramm des Deutschen Roten Kreuzes sollen dazu beitragen, die Überlebensrate deutlich zu erhöhen.

40 bis 50 Prozent der betroffenen Patienten weisen Kammerflimmern auf

Kammerflimmern
Foto: DRK

Etwa 40 - 50 Prozent der Patienten, die vom Rettungsdienst wiederbelebt werden, weisen bei der ersten EKG-Rhythmusanalyse „Kammerflimmern“ auf. Es handelt sich hierbei um eine Herzrhythmusstörung, bei der die Muskulatur des Herzens so unkoordiniert arbeitet, dass die Herzmuskelfasern sich ungleichmäßig zusammenziehen, der Herzmuskel insgesamt „flimmert". Infolgedessen wird kein Blut mehr gepumpt, es kann kein Puls mehr getastet werden. Der Patient ist klinisch tot.

Diagramm zur Überlebenswahrscheinlichkeit bei Kammerflimmern.
Foto: DRK

Überlebenswahrscheinlichkeit

Die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Defibrillation wird entscheidend durch den Faktor Zeit begrenzt. Je früher die Defibrillation durchgeführt wird, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Patient überlebt. Eine Kombination aus sofortiger Frühdefibrillation und weiterführenden Wiederbelebungsmaßnahmen (Medikamente, Infusionen, etc.) erhöht die Überlebenschancen (= Entlassung aus dem Krankenhaus) des Patienten um bis zu 60 Prozent. Wird hingegen erst nach zehn Minuten defibrilliert, beträgt die Überlebenswahrscheinlichkeit nur ca. fünf Prozent.

Frühdefibrillation durch nichtärztliches Personal

Da bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes also lebenswichtige Minuten vergehen, muss die Maßnahme der Frühdefibrillation auch von nichtärztlichem Personal durchgeführt werden. Die Industrie hat hierzu moderne, automatische Defibrillatoren entwickelt, die das EKG des Patienten über Elektroden aufnehmen, auswerten und bei Vorliegen von Kammerflimmern eine Defibrillation empfehlen. Der Stromstoß muss vom Anwender jedoch selbst ausgelöst werden. Die medizinische Fachkompetenz ist bei diesen Geräten quasi eingebaut. Diese automatisierten externen Defibrillatoren (AED) können selbst die Indikation zur Defibrillation stellen.

Externer automatischer Defibrillator (AED)
Foto: DRK

Medizinische Fachgremien / Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe

Da diese Geräte sehr sicher in der Anwendung sind, haben sich verschiedene medizinische Fachgremien mit der Frage beschäftigt, ob auch Nichtärzte, also Rettungsassistenten, aber auch Sanitäts- und Ersthelfer defibrillieren können und dürfen. In den Leitlinien des European Resuscitation Council (ERC) heißt es hierzu: „Das ERC unterstützt nachdrücklich das Konzept der Frühdefibrillation innerhalb der Überlebenskette. Um das Ziel der Frühdefibrillation zu erreichen, ist es unerlässlich, nicht-ärztlichem Personal die Defibrillation unter bestimmten Bedingungen zu erlauben. Der wissenschaftliche und klinische Beweis spricht mit überwältigenden Daten für diese Strategie.“

Schulung der Bevölkerung

Die meisten ehrenamtlichen Sanitäterinnen und Sanitäter des DRK sind in der Frühdefibrillation ausgebildet. In sogenannten „Helfer vor Ort“ Systemen können sie mit ihren eigenen Einsatzfahrzeugen oft noch vor dem Notarztwagen vor Ort sein und schnelle Hilfe leisten. Die überwiegend ehrenamtlichen Ausbilder des DRK schulen auch die Bevölkerung im Umgang mit dem AED, um die Überlebensrate deutlich zu erhöhen. Vor allem an belebten Orten ist es wichtig, dass Defibrillatoren angeschafft und mögliche Anwender in Kursen ausgebildet werden.

 

Lehrgangsdauer

  • 2 Unterrichtseinheiten im Anschluß an einen Erste-Hilfe-Lehrgang oder ein Erste-Hilfe-Training
  • 4 Unterrichtseinheiten wenn ein Erste-Hilfe-Lehrgang oder Erste-Hilfe-Training länger als 24 Monate zurückliegt

Lehrgangsgebühr

  • 23,00 Euro für 2 UE
  • 30,00 Euro für 4 UE

 

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